Naturschutz...die Tätigkeiten reichen vom Schutz der Lebensräume, über Bewirtschaftungsauflagen bis zur Öffentlichkeitsarbeit...In vielen Gemeinden und Städten gibt es heute Baumsatzungen, in welchen geregelt wird, welche Bäume - auch auf privatem Grund - von dieser Baumsatzung erfassat werden. Hierin wird festgelegt, welche Bäume unter Naturschutz zu stellen sind oder ggf. gefällt werden dürfen bzw. müssen. | ![]() | |
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